Rahmenbedingungen
Satzung:
Der Kreisbehindertenbeirat arbeitet auf Grundlage der vom Kreistag im Jahr 2012 beschlossenen Satzung.
Folgende Themen sind in der Satzung geregelt:
- Aufgaben des Beirates
- Rechte und Pflichten des Beirates
- Zusammensetzung des Beirates
- Konstituierende Sitzung und Geschäftsordnung
- Materielle und finanzielle Sicherstellung
Geschäftsordnung:
Der Kreisbehindertenbeirat gibt sich mit Zustimmung des Kreistages die folgende Geschäftsordnung:
Geschäftsordnung (PDF)
Folgende Themen sind in der Geschäftsordnung geregelt:
- Einberufung der Sitzungen
- Tagesordnung
- Leitung der Sitzung
- Aussprache - Wortmeldung
- Abstimmungen
- Wahlen
- Ausführung der Beschlüsse
- Sitzungsniederschrift
- Arbeitsgruppen und Fachausschüsse
- Mitarbeiter der Kreisverwaltung