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Behindertenbeirat

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, kurz Kreisbehindertenbeirat, nahm nach den Kommunalwahlen am 26.05.2019 seine Arbeit in neuer Besetzung auf. Die dazu konstituierende Sitzung erfolgte am 28.10.2019, bei der die Mitglieder für die kommenden 4 Jahre ihre ehrenamtliche Mitarbeit im Gremium erklärten.

Der Kreisbehindertenbeirat arbeitet auf Grundlage der vom Kreistag beschlossenen Satzung laut §14 und unterstützt den Landrat und den Kreistag bei der politischen Entscheidungsfindung. Er wirkt weiterhin auf die Verbesserung der Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen im Landkreis hin.

Die Beiratsmitglieder sind in Vereinen der Selbstvertretung für Menschen mit Behinderungen, in Selbsthilfegruppen oder Wohlfahrtsverbänden aktiv und haben ihren festen Wohnsitz in dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Ziele des Behindertenbeirates

Ziel des Beirates für Menschen mit Behinderung ist es, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung im Landkreis zu sichern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Der Beirat fördert Aktivitäten der Verwaltung und des Kreistages, Lebensverhältnisse im Landkreis zu schaffen, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben in den Gemeinden des Landkreises möglich machen. Insbesondere das Eintreten für die Teilhabe in der Bildung, Erziehung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnung sowie die barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen stehen dabei im Fokus.

Wir sind  Interessensvertreter für die Belange der Menschen mit geistiger Behinderung, für gehörlose, ertaubte und hörbehinderte Menschen, für blinde und sehbehinderte Menschen, für Menschen mit körperlicher und psychischer Behinderung, für Selbsthilfegruppen und für Senioren.

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