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Datum: 08.12.2022

Volkshochschule soll barrierefreier werden

Mit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland sind alle Träger der öffentlichen Gewalt verpflichtet worden, die Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungswesen zu schaffen. Dazu müssen Bildungsangebote den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen oder entsprechend angepasst werden. Auch die hiesige Volkshochschule in Trägerschaft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte muss somit für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sein.

Um den Stand zur Umsetzung der Barrierefreiheit genauer überprüfen zu können, fand am 26.10.2022 eine Vor-Ort-Begehung statt. Diese wurde fachlich unterstützt durch zwei Qualifizierungsteilnehmende und dem Projektleiter der Inklusiven Bildung der Hochschule Neubrandenburg, Vertreter*innen vom Kreisbehinderten- und Kreisseniorenbeirat sowie Heike Rademacher als hauptamtliche Behindertenbeauftragte des Landkreises MSE und Frank Fechner, Leiter der VHS. Die Beteiligten erläuterten dabei unterschiedliche Perspektiven und Bedarfe von Menschen mit Mobilitäts-, Sinnes-, oder Lernbeeinträchtigungen, sodass eine umfassende Ergebnisliste für das gesamte Gebäude entstand. Eingänge, Flure, Seminarräume sowie das Treppenhaus und sanitäre Anlagen wurden in der VHS bewertet und Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Positiv zu bewerten ist, dass in der VHS nach vielen Jahren Bauzeit endlich ein Aufzug installiert wurde, mit welchem nun Rollstuhlnutzende auch die oberen Räume erreichen. Mängel wurden u.a. deutlich bei fehlenden barrierefreien Orientierungsschildern bzw. Piktogrammen, Schallschutzmaßnahmen in den Seminarräumen oder dem erhöhten Platzbedarf für Menschen mit Mobilitätshilfen. Auch die Verringerung von Barrieren nicht physischer Art, z.B. die barrierefreie Nutzung der Onlineangebote oder Onlineanmeldung für Kurse, wurde diskutiert.

Der sich aus Barrierefreiheit ergebene Mehrwert hat einen Nutzen für alle Menschen, ungeachtet möglicher behinderungsbedingter Einschränkungen und trägt maßgeblich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland bei.

Text: Kreisbehindertenbeirat MSE

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