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Datum: 10.02.2020

Budget für Arbeit - eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung?

Seit 2018 gibt es für Menschen, denen eine volle Erwerbsminderungsrente bescheinigt wurde, eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit außerhalb der Strukturen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM).

Über das „Budget für Arbeit“ soll es diesem Personenkreis ermöglicht werden auch auf dem 1. Arbeitsmarkt einer Beschäftigung nachzugehen. Das Budget für Arbeit, welches im §61 SGB IX geregelt ist, umfasst einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber und falls nötig eine Begleitung in Form eines Coachings oder Assistenz am Arbeitsplatz. Der Eingliederungshilfeträger übernimmt die Kosten.

Nun gab es am 03.02.2020 einen Runden Tisch, initiiert vom städtischen Behindertenbeirat Neubrandenburg und dem Kreisbehindertenbeirat des Landkreises MSE, um gemeinsam mit Verantwortlichen des Landkreises der Eingliederungshilfe über die praktische Umsetzung zu sprechen. Dabei hat sich gezeigt, dass das Budget für Arbeit für alle noch Neuland ist und es kaum Praxiserfahrungen gibt.

2019 wurden nur sechs Anträge auf das Budget für Arbeit gestellt, vier davon wurden abgelehnt, einer genehmigt und einer befindet sich aktuell noch in Bearbeitung.

Die bürokratischen Hürden sind für die Leistungsberechtigten sehr hoch, ehe ein Arbeitsverhältnis über das Budget für Arbeit zustande kommt. Neben sehr eng gefassten  Zugangsvoraussetzungen bedarf es einer umfangreichen Bedarfsermittlung inwiefern Leistungsberechtigte für das Budget für Arbeit „geeignet wären“ und welche Hilfen neben dem Lohnkostenzuschuss noch gewährt werden müssen.

Die größte Problematik besteht jedoch nach wie vor in der Zusammenführung von potentiellen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Menschen, die bereits fest in den Strukturen einer WfbM eingebunden sind, erfahren nur sporadisch von Alternativmöglichkeiten. Auf der anderen Seite wissen Arbeitgeber nicht, wie sie Zugang zu eben jenen möglichen Arbeitnehmern bekommen. Der Kostenträger sieht sich an dieser Stelle ganz klar nicht in der Aufgabe der Vermittlung und verweist auf andere Stellen wie die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder den Integrationsfachdienst. Ggf. kann die Arbeitsgruppe „Arbeit und Beschäftigung“ des Landkreises unter Leitung von Frau Rehbstock, Psychiatriekoordinatorin, dieser schwierigen Aufgabe annehmen, denn die Mitglieder der AG sind bunt gemischt und vereinen Träger, Dienstleister und Interessenvertretungen.

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die seit zwei Jahren existierende Leistung Budget für Arbeit in unserem Landkreis kaum praktische Erfahrungswerte bietet und es noch auf allen Seiten einen hohen Informationsbedarf gibt.

Autor/in: Annika Schmalenberg

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